Vorsorgen, Nachfolge regeln und Rechte im Erbfall sichern

Vorsorgen, Nachfolge regeln und Rechte im Erbfall sichern

Vorsorgen, Nachfolge regeln und Rechte im Erbfall sichern

Anwaltskanzlei

Erbrecht, Erbschaft und Vermögensübertragung

Portrait Rechtsanwalt Lang

Steffen Lang, Rechtsanwalt

Herzlich willkommen bei der NACHLASSKANZLEI LANG!


Ich freue mich, Sie auf der Homepage meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen, wo Sie einen umfassenden Einblick in die Dienstleistungen der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten.


Meine Leidenschaft ist Erbrecht. Ich berate Sie zügig und verständlich rund um Ihre Vorsorge, Nachfolge und Erbschaft in Hamburg, Harburg und ganz Deutschland.


Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

NACHLASSKANZLEI LANG


Als Rechtsanwalt berate ich Sie bei Ihren aktuellen Herausforderungen rund um Ihre Vorsorge, Erbfolge und Erbschaft in Hamburg, Harburg und deutschlandweit.


Themengebiete sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Nachfolgeregelung für Patchworkfamilien, Vermächtnis, Auflage, Hinterlegung, Schenkung, Nießbrauch, Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Erbschein, Nachlasspflegschaft, Erbengemeinschaft, Erbverzicht, Enterbung, Pflichtteil, Erbenhaftung, Erbschaftsanfechtung, Erbschleicher, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung.

Kostenloses Erstgespräch, rechtliche Erstberatung für 99 Euro pauschal

Ich berate Sie in Hamburg, Harburg und bundesweit.


In der Regel entsteht der Erstkontakt durch meine Mandantinnen und Mandaten telefonisch unter (04105) 154 6932, (0170) 60 244 64 oder per E-mail an steffen.lang@nachlasskanzlei.com.


Für einen persönlichen Termin stehe ich Ihnen gern auch kurzfristig zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit mir einen kostenlosen Hausbesuch bei Ihnen vor Ort, einen Besprechungstermin mitten in Hamburgs Innenstadt oder eine Videokonferenz deutschlandweit.

Hausbesuch

Hamburg

100 km Einzugsgebiet

Hamburg Innenstadt

Chilehaus

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg

Videokonferenz

Microsoft Teams

deutschlandweit

Das Erstgespräch bis 10 Minuten ist kostenlos und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation mit mir zu besprechen und Handlungsoptionen zu erfahren.


Für eine rechtliche Erstberatung bis zu 1 Stunde stehe ich Ihnen für 99 Euro pauschal Rede und Antwort. In der Regel wissen Sie danach, welche nächsten Schritte sich empfehlen und ob Sie dafür zur Unterstützung einen Anwalt mandatieren wollen oder Ihren Nachlassfall selbst in die Hand nehmen.


Danach berate ich Sie gern auf Grundlage einer Mandatsvereinbarung. Eine außergerichtliche Beratung erfolgt zu einem Stundenhonorar von 250 Euro mit minutengenauer Abrechnung. Gerichtsverfahren werden transparent nach den gesetzlichen Vergütungsverordnungen abgerechnet.

Gern unterstütze ich Sie bei folgenden Themen:

Nachfolgeplanung

  • Entwurf einer individuellen Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Entwurf einer Patientenverfügung
  • Entwurf einer Familienstrategie mit Familiencharta für generationsübergreifenden Erhalt von Familienvermögen
  • Legale Strategien zum steuereffizienten Vermögenstransfer (z.B. Schenkung, Güterstandsschaukel, Familienpool)
  • Entwurf eines Einzeltestaments
  • Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
  • Strategien für Patchworkfamilien
  • Einsatz von Vermächtnis und Auflage
  • Verzicht auf den Pflichtteil oder die ganze Erbschaft
  • Wirksame Enterbung
  • Gründung einer Stiftung
  • Bestellung eines Nießbrauchrechts

Erbschaft

  • Annahme einer Erbschaft und Ausschlagung
  • Beantragung eines Erbscheins und Erbscheinsverfahren bei dem Nachlassgericht
  • Anfechten eines Erbscheins, Schutz bei Erbschleichern
  • Erbschafts- und Testamentsanfechtung
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbenhaftung
  • Eigenschaften und Aufgaben einer Erbengemeinschaft
  • Haftungsschutz für Miterben in einer Erbengemeinschaft
  • Nachlasspflegschaft
  • Ablauf und Aufgaben bei der Nachlassverwaltung durch die Erbengemeinschaft
  • gerichtlich angeordnete Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB
  • Erbauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
KONTAKT

Leistungen


Vorsorgen durch eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Sorgen Sie mit einer umfassenden Regelung frühzeitig vor, um sicher zu stellen, dass alles nach Ihrer Vorstellung verläuft, wenn etwas passiert und Sie auf Hilfe angewiesen sind.


  • Mehr erfahren

    Für jeden, der nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, übernehmen Dritte die Entscheidung.


    Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Person dies in Vermögensangelegenheiten sein soll und an welche Vorgaben sie sich zu halten hat.


    Für die Zeit nach Ihrem Tod stellen Sie mit einer Vorsorgevollmacht zusätzlich Handlungsfähigkeit sicher, bis Ihre Erbregelung in der Praxis greift.


    Für persönliche Angelegenheiten, wie die Unterbringung in ein Heim oder Art und Umfang einer gesundheitlichen Behandlung, besteht zudem die Möglichkeit, Anweisungen per Betreuungs- und Patientenverfügung zu treffen.


    Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine anwaltliche Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Vorsorgeregelung bietet und einen Entwurf aller erforderlichen Dokumente, die Ihren individuellen Bedarf abdecken.


Nachfolge regeln mit einem Testament

Planen Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament, um Ihr Lebenswerk im Erbfall zu sichern.


  • Mehr erfahren

    Ohne eine selbst entworfene Verfügung wird ein Nachlass nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge übertragen. Dies führt in vielen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen. 


    Ob und in welchem Umfang eine eigene Regelung getroffen werden sollte, lässt sich zu Lebzeiten leicht klären, indem das Ergebnis einer gesetzlichen Erbfolge im konkreten Fall exemplarisch nachvollzogen und beurteilt wird.  Für eine individuelle Regelung stehen letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag zur Verfügung. 


    Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie von der NACHLASSKANZLEI LANG eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Erbfolge und Handlungsempfehlungen für eine letztwillige Verfügung. In einer persönlichen, anwaltlichen Beratung erfahren Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und erhalten einen konkreten Entwurf eines Testaments.


Vermögen steuereffizient übertragen

Übertragen Sie Ihr Vermögen auf Angehörige, um es unter Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher und persönlicher Rahmenbedingungen sicher zu erhalten. Nutzen Sie eine Beteiligungsgesellschaft, um einer Zersplitterung Ihres Vermögens im Erbfall vorzubeugen und die Verwaltung gemeinsam mit der Familie zu regeln.


  • Mehr erfahren

    Wenn Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung eines Familienpools in Form einer Beteiligungsgesellschaft anbieten. Motive dafür liegen häufig auch im (familien-)unternehmerischen, familiären und steuerlichen Bereich.


    Durch einen Vermögensübertrag aus dem Privatvermögen wird Gesellschaftsvermögen geschaffen, an dem Familienmitglieder beteiligt werden. Dies bietet zum einen besonderen Schutz vor einer Vermögenszersplitterung durch Erbgänge zukünftiger Generationen mit potentiellen Vorteilen bei der Erbschaftsteuer. Zum anderen lassen gesellschaftsvertragliche Regelungen individuelle Gestaltungen zu, die Ihren Einfluss auf das Vermögen schützen. So können Sie beispielsweise festlegen, wer sich als Gesellschafter beteiligen darf sowie Stimm- und Ausschüttungsrechte definieren.


    Voraussetzung in praktischer Hinsicht ist ein gemeinsames Interesse der beteiligten Familienmitglieder als zukünftige Gesellschafter an dem Vermögen. Dies kann in einem Workshop mit der Erstellung einer Familiencharta erarbeitet und durch jährlich stattfindende Familientage gefördert werden.


    Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit einem Familienpool verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungspozesses.


Familienstrategie zur gemeinsamen Verwaltung von Familienvermögen mit Angehörigen erarbeiten

Finden Sie die passende persönliche Herangehensweise in Ergänzung zu rechtlichen und steuerlichen Regelungen, um Familienvermögen zusammen mit Ihren Angehörigen erfolgreich zu managen und dabei Risiken für die Stabilität Ihrer Familie zu vermeiden.


  • Mehr erfahren

    Vermögen ist nicht nur Finanzkapital. Als Ausfluss einer Lebensleistung besitzt es auch soziale und wertegeprägte Eigenschaften. Sind am Vermögen mehrere Familienmitglieder beteiligt, stoßen vielseitige Interessen aufeinander, die nicht frei von Emotionen sind. Damit Konflikte und Missverständnisse zwischen Angehörigen nicht zu einem Risiko für das Vermögen werden, hat es sich bewährt, Regeln für eine gemeinschaftliche Vermögensverwaltung zu beschließen.


    Mit einer Familienstrategie lässt sich eine solide Grundlage für einen erfolgreichen Vermögenserhalt für Generationen schaffen. Einvernehmlich werden dazu gemeinsame Ziele definiert und Regeln für die Organisation der Vermögensverwaltung vereinbart. Auch die Rolle einzelner Familienmitglieder wird geklärt. Das gemeinsame Interesse an der Vermögensverwaltung wird in einer Familiencharta dokumentiert und in der Praxis umgesetzt.


    In einem moderierten Workshop unterstützt die NACHLASSKANZLEI LANG Sie und Ihre Familienmitglieder darin, Ihre Familiencharta zu erstellen und Ihr Vermögen gemeinschaftlich erfolgreich als Familie zu verwalten.



Stiftung gründen

Gründen Sie eine Stiftung, um Ihr Vermögen für die Familie im Erbfall zu erhalten oder Gutes zu tun.


  • Mehr erfahren

    Wenn für das Vermögen eine bestimmte Zweckverwendung vorgesehen ist oder das Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung einer Stiftung anbieten.


    Neben einer Familienstiftung, die primär den Interessen einer Familie dient, ist es oft die selbstlose Förderung des Allgemeinwohls, die mit einer Stiftungsgründung verfolgt wird. Besonders letztere wird durch steuerliche Privilegien gefördert.


    Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit der Gründung einer Stiftung verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungspozesses.


Aufgaben im Erbfall erledigen, Erbschein beantragen, Nachlass verwalten und Erbschaft auseinandersetzen mit oder ohne Testamentsvollstreckung

Erhalten Sie als Erbe Unterstützung bei den Verwaltungsaufgaben Ihrer Erbschaft sowie bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken aus dem Nachlass mittels einer gerichtlich angeordneten Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB.


Setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein, um sicher zu stellen, dass eine Vertrauensperson Ihrem Testament im Erbfall Geltung umsetzt.


  • Mehr erfahren

    Im Erbfall geht das Eigentum an Vermögen auf andere Personen über. Mit übertragen werden Pflichten, Aufgaben und Verantwortung, Fristen sind zu berücksichtigen und Haftungsrisiken zu managen. Bis das Nachlassvermögen endgültig auf die Erben verteilt ist, können Monate und Jahre vergehen, währenddessen die Verwaltung eine erhebliche zeitliche und operative Herausforderung darstellen kann.


    Testamentsvollstreckung

    Besonders wenn der Erblasser Uneinigkeit zwischen Erben befürchtet oder ihm die Erben zur Nachlassverwaltung zu unerfahren erscheinen, bietet sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung per Testament oder Erbvertrag an. Als Testamentsvollstrecker kann eine erfahrene dritte Person benannt werden, die den letzten Willen des Erblassers frei von Interessenkonflikten mit den Erben umsetzt. 


    Als ausgebildeter Testamentsvollstrecker und Inhaber der NACHLASSKANZLEI LANG übernimmt Steffen Lang die Testamentsvollstreckung für Ihren Nachlass. Dadurch entlasten Sie Ihre Erben von den Aufgaben der Nachlassverwaltung. Zusätzlich schützen Sie den Nachlass vor Gläubigern Ihrer Erben. Ergänzend stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, denn ein Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich dem letzten Willen des Erblassers verpflichtet und nicht einzelnen Erben.


    Allgemeine Nachlassverwaltung

    Sind Sie Erbe einer Erbschaft ohne Testamentsvollstreckung geworden, treffen Sie die Aufgaben einer Verwaltung des Nachlasses, bis das Nachlassvermögen in Ihr Privatvermögen integriert und formell auf Sie umgeschrieben ist. In einer Erbengemeinschaft bedarf es dazu ergänzend der Abstimmung mit Ihren Miterben zur laufenden Verwaltung des Nachlasses sowie einer Regelung, wie das Erbschaftsvermögen nach Tilgung aller Schulden aufgeteilt werden soll.


    Die NACHLASSKANZLEI LANG unterstützt Sie bei Ihren Aufgaben in der Nachlassverwaltung. Dazu können Sie die Kanzlei bedarfsgerecht mit der gesamten Nachlassverwaltung beauftragen oder Teilaufgaben erledigen lassen. Delegieren Sie zum Beispiel die Sicherung von Nachlassgegenständen wie Immobilien, wenn Sie nicht vor Ort sind, erhalten Sie einen Entwurf zu einer Vereinbarung, mit der Sie den Nachlass unter Miterben rechtssicher aufteilen können oder lassen Sie die Umschreibung von unternehmerischen Beteiligungen und geschlossenen Fonds regeln, indem die NACHLASSKANZLEI LANG die Abstimmung mit Beteiligungsgesellschaften und Behören übernimmt und für Sie zügig und bequem vorbereitet, was dafür nötig ist. Gewinnen Sie mit Unterstützung der NACHLASSKANZLEI LANG Zeit, um sich anderen wichtigen Aufgaben zu widmen.


    Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB

    Erben haften mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Nachlasses. Der Nachlass haftet ergänzend zum Privatvermögen auch für Forderungen, die Gläubiger gegen einzelne Erben haben. Besteht hier Anlass, eine haftungsrechtliche Trennung zwischen den Vermögensmassen zu erzielen, können Erben und Gläubiger bei Gericht eine Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB beantragen. Die Erben werden von der Verwaltung ihrer Erbschaft entbunden und die Aufgabe wird einer vom Gericht bestimmten Person übertragen. Für die Auswahl der Person können die Antragsteller dem Gericht einen Vorschlag unterbreiten.


    Die NACHLASSKANZLEI LANG verfügt über die erforderliche Infrastruktur für eine professionelle Nachlassverwaltung und ist für die Bestellung zu dieser Aufgabe bei Gerichten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelistet.


Erbrecht sichern und durchsetzen

Setzen Sie in einem Erbfall Ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter durch, um sicherzustellen, dass Sie aus der Erbschaft bekommen, was Ihnen zusteht.


  • Mehr erfahren

    Ist es  zu einem Erbfall gekommen, enstehen für die Beteiligten Pflichten und Rechte. 


    Die NACHLASSKANZLEI LANG hilft Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergeifen, um Ihre administrativen Aufgaben zu regeln und materiell zu erhalten, was Ihnen aus der Erbschaft zugedacht war.


Über mich

Portrait Rechtsanwalt Lang

Rechtsanwalt Steffen Lang

Laufbahn

  • Zulassung zum Rechtsanwalt (2004)
  • Fachanwaltslehrgang für Erbrecht der Deutsche Anwalt Akademie (2017)
  • Mitglied im Deutscher Anwaltverein e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • 15 Stunden Fortbildung im Erbrecht und angrenzenden Rechtsgebieten pro Jahr

Die Regelung der eigenen Nachfolge ist nicht leicht. Mit ihr einher geht oft der Wunsch, langfristig zu erhalten, was geschaffen wurde, gerecht zu verteilen, was da ist und Vermögenswerte geeignet zuzuweisen. Ich habe oft erlebt, wie emotional dieser Entscheidungsprozess werden kann - und wie emotional die Regelung nachher im Erbfall wahrgenommen wird. Dazu kommt, dass die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen für eine Erbregelung kompliziert und weitreichend sind. Eine gelungene Nachfolgeregelung erfordert deshalb eine fundierte Vorbereitung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und später unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.


Ist es zu einem Erbfall gekommen, zeigt sich, wie erfolgreich die Nachfolgeplanung im Vorwege war. Für den Erblasser besteht hier keine Möglichkeit mehr, Sachverhalte zu klären oder neu zu regeln. Für Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter ergeben sich aber oftmals Fragen, denn Sie finden sich in einer Situation wieder, die für Sie neu ist. Hier hilft es, wenn Sie frühzeitig Ihre Rechte und Pflichten kennen und wissen, wie Sie sicherstellen, dass Sie bekommen, was Ihnen aus der Erbschaft zusteht.


Über meine gesamte berufliche Laufbahn hinweg habe ich mich mit der Gestaltung und Verwaltung von Vermögen in einem generationsübergreifenden Kontext beschäftigt. Aus der Praxis kenne ich die Herausforderungen, die mit einer Erbregelung einhergehen und die Chancen und Risiken, die für eine Familie damit verbunden sind.


Ich habe die NACHLASSKANZLEI LANG gegründet, um Ihnen mit einem klaren Fokus für Ihre Situation rund um die Erbschaft mit Beratung und praktischen Lösungen zur Seite zu stehen. Die Kanzlei ermöglicht mir, dafür die Zeit zu nehmen, alle Ihre Fragen zu diesem Thema in Ruhe zu klären, und Sie und Ihre Familie soweit kennen zu lernen, dass ich verstehen kann,  was Ihnen in Ihrer Nachfolgegestaltung wichtig ist. Denn dies ist die Grundlage, um eine Regelung zu finden, die nicht nur rechtlich für Sie geeignet ist, sondern auch in der Praxis gut für Sie funktioniert.


Verschaffen Sie sich gern einen persönlichen Eindruck in einem ersten Beratungsgespräch.


Ich freue mich auf Sie!

Ratgeber

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    VORSORGEVOLLMACHT

    Praktische Tipps zur Erstellung

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  • Paar auf einer Wiese

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    Patientenverfügung

    Praktische Tipps

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  • Symbolbild für einen Erbfall

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    Erbfall

    Erste Aufgaben und Pflichten

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  • Familie bei Managementmeeting

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    Erhalt von Familienvermögen

    Wie die Generationenfolge zum Erfolg wird

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  • Hände, die sich greifen

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    Berliner Gerichtsurteil zur Erbschleicherei:

    Wie Sie als Erbe gegen ein manipuliertes Testament vorgehen können

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Erfahren Sie, wie Ihnen die NACHLASSKANZLEI LANG hilft, alles rund um die Erbschaft zu regeln

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