Anwaltskanzlei
Vererben und Erben
HAMBURG - HARBURG - SEEVETAL
Steffen Lang, Rechtsanwalt
Herzlich willkommen bei der NACHLASSKANZLEI LANG!
Ich freue mich, Sie auf der Homepage meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen, wo Sie einen umfassenden Einblick in die Dienstleistungen der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten.
Meine Leidenschaft ist Erbrecht. Ich berate Sie zügig und verständlich zu Ihrer persönlichen Situation vor und nach einem Erbfall.
Für eine Beratung stehe ich Ihnen gern vor Ort persönlich in Hamburg, Harburg und Seevetal zur Verfügung sowie digital in ganz Deutschland.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
VERERBEN & ERBEN
Als Rechtsanwalt berate ich Sie vor Ort in Hamburg, Harburg, Seevetal und digital deutschlandweit bei Ihren aktuellen Herausforderungen im Bereich Vorsorgen, Vererben, Erben und im Vermächtnis-/Pflichtteilsrecht.
Rechtliche Erstberatung für 99 Euro pauschal
Ich berate Sie persönlich und digital nach Vereinbarung.
In der Regel entsteht der Erstkontakt durch meine Mandantinnen und Mandaten telefonisch unter (04105) 15 469 32 sowie (040) 30 700 997 oder per E-mail an steffen.lang@nachlasskanzlei.com.
Für einen Termin stehe ich Ihnen gern auch kurzfristig zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit mir einen kostenlosen Hausbesuch bei Ihnen vor Ort in Hamburg, Harburg oder Seevetal, einen Besprechungstermin im Chilehaus mitten in Hamburgs Innenstadt oder eine Videokonferenz deutschlandweit.
Hausbesuch vor Ort
Einzugsgebiet Hamburg - Harburg - Seevetal
Termin in Hamburg
Chilehaus*
Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
Videokonferenz
Online-Beratung
deutschlandweit
*Exklusive REGUS-Businesskonferenzräume für bis zu 12 Personen
Das Erstgespräch bis 10 Minuten ist kostenlos und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation mit mir zu besprechen und Handlungsoptionen zu erfahren.
Für eine rechtliche Erstberatung bis zu 1 Stunde stehe ich Ihnen für 99 Euro pauschal Rede und Antwort. In der Regel wissen Sie danach, welche nächsten Schritte sich empfehlen und ob Sie dafür zur Unterstützung einen Anwalt mandatieren wollen oder Ihren Nachlassfall selbst in die Hand nehmen.
Danach berate ich Sie gern auf Grundlage einer Mandatsvereinbarung. Eine außergerichtliche Beratung erfolgt zu einem Stundenhonorar von 250 Euro mit minutengenauer Abrechnung. Gerichtsverfahren werden transparent nach den gesetzlichen Vergütungsverordnungen abgerechnet.
Gern unterstütze ich Sie z.B. bei folgenden Themen:
Persönliche Vorsorge
- Entwurf Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
- Entwurf Ihrer Patientenverfügung mit Notfallkarte
Nachfolgeplanung vor dem Erbfall
Familienstrategie
- Erabeiten einer Familienstrategie für generationsübergreifenden Erhalt von Ihrem Familienvermögen (Workshop)
- Entwurf Ihrer Familiencharta
Schenkung
- Legale Strategien zum steuereffizienten Vermögenstransfer wie z.B. Güterstandsschaukel, Adoption
- Vorweggenommene Erbfolge und andere lebzeitige Schenkungen
- Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt (Wohnrecht, Einkünfte)
- Gründung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft (Familienpool)
Stiftung
- Gründung einer selbständigen, steuerbefreiten (gemeinnützigen oder wohltätigen) Stiftung
- Gründung Ihrer Familienstiftung
Testament
- Entwurf Ihres Einzeltestaments
- Entwurf Ihres gemeinschaftlichen Testaments als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner
- Entwurf Ihrer Testamente als Patchworkfamilie
- Entwurf eines Behindertentestaments
- Einsatz von Vor- und Nacherbschaft, um die längerfristige Nachfolge zu steuern
- Einsatz von Vermächtnissen zur Steuereffizienz und Begünstigung Einzelner
- Einsatz von Auflagen
- Wirksame Enterbung
Rechte und Aufgaben nach dem Erbfall
Vor Annahme einer Erbschaft
- Erhalt von Informationen zum Nachlassvermögen als vorläufiger Erbe
- Einreden gegen Zahlungsansprüche von Nachlassgläubigern
- Annahme einer Erbschaft und Ausschlagung
Nach Annahme einer Erbschaft
- Erbrechtliche Aufgaben und Pflichten für Alleinerben und Erbengemeinschaften
- Beantragung eines Erbscheins
- Ermittlung und Regelung von Nachlassschulden und Forderungen
- Vorübergehende Einreden gegen Zahlungsansprüche von Nachlassgläubigern
- Transfer von Gesellschaftsanteilen und geschlossenen Fonds vom Erblasser auf Erben
- Erfüllen von Vermächtnissen, Entwurf Ihres Vermächtniserfülllungsvertrags
- Erstellen eines erbrechtlichen Nachlassinventars (Nachlassverzeichnis)
- Beantworten von Auskunftsanfragen Pflichtteilsberechtigter und Pflichtteilsberechnung, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Erbauseinandersetzung zur Beendigung einer Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung und Beratung von Testamentsvollstreckern
- Beantragung von Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz nach § 1975 BGB zum Haftungsschutz für das eigene Privatvermögen
- Testamentsanfechtung zur Korrektur einer Erbschaft
Gern übernehme ich für Sie Teile oder die ganze Durchführung der
Nachlassabwicklung in Ihrem Auftrag als Diensteistung, so dass Sie sich um andere Aufgaben kümmern können, die ebenfalls wichtig sind.
Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer nach dem Erbfall
- Erbschaftsanfechtung
- Testamentsanfechtung
Vermächtnisnehmer
- Annahme und Ausschlagung von Vermächtnissen
- Entwurf Ihres Vermächtniserfülllungsvertrags
- Durchsetzen Ihrer berechtigten Ansprüche
Pflichtteilsberechtigter
- Entwurf einer erbrechtlichen Aufforderung an den Erben zur transparenten Auskunft über das Nachlassvermögen
- Berechnen Ihres Pflichtteilsanspruchs
- Durchsetzen Ihres Auszahlungsanspruchs und Sichern Ihrer Rechte
Beratungsleistung
Persönliche Vorsorge

Vorsorgen
Sorgen Sie für den Ernstfall vor durch eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Sorgen Sie mit einer umfassenden Regelung frühzeitig vor, um sicher zu stellen, dass alles nach Ihrer Vorstellung verläuft, wenn etwas passiert und Sie auf Hilfe angewiesen sind.
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Für jeden, der nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, übernehmen Dritte die Entscheidung.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Person dies in Vermögensangelegenheiten sein soll und an welche Vorgaben sie sich zu halten hat.
Für die Zeit nach Ihrem Tod stellen Sie mit einer Vorsorgevollmacht zusätzlich Handlungsfähigkeit sicher, bis Ihre Erbregelung in der Praxis greift.
Für persönliche Angelegenheiten, wie die Unterbringung in ein Heim oder Art und Umfang einer gesundheitlichen Behandlung, besteht zudem die Möglichkeit, Anweisungen per Betreuungs- und Patientenverfügung zu treffen.
Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine anwaltliche Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Vorsorgeregelung bietet und einen Entwurf aller erforderlichen Dokumente, die Ihren individuellen Bedarf abdecken.
Nachfolgeplanung vor dem Erbfall

Familienstrategie
Entwerfen Sie mit Ihren Angehörigen eine Strategie zur gemeinsamen Verwaltung von Familienvermögen
Finden Sie für Ihre Familie die passende persönliche, familiäre Herangehensweise, um Familienvermögen zusammen mit Ihren Angehörigen erfolgreich zu managen und dabei Risiken für die Stabilität Ihrer Familie zu vermeiden.
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Vermögen ist nicht nur Finanzkapital. Als Ausfluss einer Lebensleistung besitzt es auch soziale und wertegeprägte Eigenschaften. Sind am Vermögen mehrere Familienmitglieder beteiligt, stoßen vielseitige Interessen aufeinander, die nicht frei von Emotionen sind. Damit Konflikte und Missverständnisse zwischen Angehörigen nicht zu einem Risiko für das Vermögen werden, hat es sich bewährt, Regeln für eine gemeinschaftliche Vermögensverwaltung zu beschließen.
Mit einer Familienstrategie lässt sich eine solide Grundlage für einen erfolgreichen Vermögenserhalt für Generationen schaffen. Einvernehmlich werden dazu gemeinsame Ziele definiert und Regeln für die Organisation der Vermögensverwaltung vereinbart. Auch die Rolle einzelner Familienmitglieder wird geklärt. Das gemeinsame Interesse an der Vermögensverwaltung wird in einer Familiencharta dokumentiert und in der Praxis umgesetzt.
In einem moderierten Workshop unterstützt die NACHLASSKANZLEI LANG Sie und Ihre Familienmitglieder darin, Ihre Familiencharta zu erstellen und Ihr Vermögen gemeinschaftlich erfolgreich als Familie zu verwalten.
Schenkung
Übertragen Sie Vermögen steuereffizient zu Lebzeiten, um es im Erbfall vor dem Fiskus zu schützen
Übertragen Sie Ihr Vermögen steuerfrei auf Angehörige, um es in der Substanz sicher zu erhalten. Behalten Sie sich dauerhafte Nutzungsrechte als Nießbrauch vor. Nutzen Sie eine Beteiligungsgesellschaft für den Transfer, um einer Zersplitterung Ihres Familienvermögens vorzubeugen. Treffen Sie Regelungen, um auch nach einer Schenkung die Kontrolle zu behalten.
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Wenn Vermögen steuereffizient erhalten bleiben soll, kann sich eine Schenkung zu Lebzeiten anbieten. Für Kinder besteht zum Beispiel ein persönlicher Freibetrag für Schenkungen in Höhe von 400.000 Euro, der alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden kann.
Auch ein Vermögenstransfer an Ehepartner ist mit 500.000 Euro steuerlich begünstigt. Legale juristische Gestaltungsmöglichkeiten können einen zusätzlichen Handlungsspielraum eröffnen, wie zum Beispiel mithilfe der ehelichen Güterstandsschaukel.
Soll Familienvermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben, kann sich die Gründung eines Familienpools in Form einer Beteiligungsgesellschaft anbieten. Motive dafür liegen hier häufig auch im (familien-)unternehmerischen, familiären und steuerlichen Bereich. Durch einen Vermögensübertrag aus dem Privatvermögen wird Gesellschaftsvermögen geschaffen, an dem Familienmitglieder beteiligt werden. Dies bietet zum einen besonderen Schutz vor einer Vermögenszersplitterung als auch potentielle Vorteile bei der Erbschaftsteuer für zukünftige Generationen.
In allen Fällen können Regelungen getroffen werden, welche Rechte des Schenkers auch nach einer Schenkung schützen. Beispiele dafür sind die Vereinbarung eines Wohnrechts per Nießbrauch an einer verschenkten Immobilie oder der Behalt der Stimmenmehrheit in einer Familiengesellschaft zur Wahrung der Entscheidungsbefugnis über verschenktes Vermögen.
Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die auf eine Schenkung aus steuerlichen oder familiären Gründen in Ihrer Situation zu treffen.
Stiftung
Gründen Sie Ihre eigene Stiftung
Gründen Sie eine Stiftung, um Ihr Vermögen für Familiengenerationen zu erhalten oder steuerbegünstigt Gutes zu tun.
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Wenn für das Vermögen eine bestimmte Zweckverwendung vorgesehen ist oder das Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung einer Stiftung anbieten.
Neben einer Familienstiftung, die primär den Interessen einer Familie dient, ist es oft die selbstlose Förderung des Allgemeinwohls, die mit einer Stiftungsgründung verfolgt wird. Besonders letztere wird durch steuerliche Privilegien gefördert.
Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit der Gründung einer Stiftung verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungsprozesses unter Einbindung von Stiftungsaufsichts- und Finanzbehörden.
Testament
Regeln Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament
Planen Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament, um Ihr Lebenswerk im Erbfall zu sichern.
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Ohne eine selbst entworfene Verfügung wird ein Nachlass nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge übertragen. Dies führt in vielen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen.
Ob und in welchem Umfang eine eigene Regelung getroffen werden sollte, lässt sich zu Lebzeiten leicht klären, indem das Ergebnis einer gesetzlichen Erbfolge im konkreten Fall exemplarisch nachvollzogen und beurteilt wird. Für eine individuelle Regelung stehen letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag zur Verfügung.
Von großer Bedeutung bei dem Entwurf einer letztwilligen Verfügung ist eine klare Formulierung, die keinen Raum für Zweifel lässt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Verfügung im Erbfall nicht zu Streit führt oder anders ausgeführt wird als vom Erblasser gedacht. Dies trifft auf klassische Einzeltestamente oder Ehegattentestamente ebenso zu, wie auf Sonderfälle, zu denen die Nachfolgegestaltung in Patchworkfamilien gehört oder die Erbschaft behinderter Angehöriger.
Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie von der NACHLASSKANZLEI LANG eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Erbfolge und Handlungsempfehlungen für eine letztwillige Verfügung. In einer persönlichen, anwaltlichen Beratung erfahren Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und erhalten einen konkreten Entwurf Ihres Testaments.
Rechte und Aufgaben nach dem Erbfall

Vor Annahme einer Erbschaft
Bereiten Sie Ihre Entscheidung zur Annahme einer Erbschaft solide vor. Schlagen Sie ansonsten formrichtig aus.
Nach einem Erbfall haben Sie als Erbe mindestens sechs Wochen Zeit, eine Entscheidung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft zu treffen. Erhalten Sie in dieser Zeit rechtliche Unterstützung, um so viel über den Nachlass zu erfahren, wie möglich und zusätzlich sicher zu stellen, dass das Nachlassvermögen währenddessen gesichert wird.
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Nach einem Erbfall haben Sie wenig Zeit, um eine Entscheidung über die Annahme einer Erbschaft zu treffen. Sofern Sie nicht selbst Zugang zu dem Nachlassvermögen haben, sind Sie darauf angewiesen, dass Sie Auskunft von denen erhalten, die dazu in der Lage sind.
Besteht Grund zu der Annahme, dass sich der Zustand des Nachlassvermögens verschlechtert, weil sich niemand darum verantwortlich kümmert, gibt es Möglichkeiten, mithilfe des Nachlassgerichts für eine Sicherung zu sorgen.
Häufiger Grund für die Ausschlagung einer Erbschaft ist der Verdacht oder die Erkenntnis, dass ein Nachlass überschuldet ist. Mit einer form- und fristgerechten Ausschlagungserklärung lässt sich in diesen Fällen das Privatvermögen vor Haftungsrisiken der Erbschaft schützen. Doch nicht immer ist die Erbausschlagung die beste Lösung, denn auch nach Annahme einer Erbschaft kann noch ein umfassender Haftungsschutz für das Privatvermögen erreicht werden.
Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie als vorläufiger Erbe vor Annahme einer Erbschaft eine Handlungsempfehlung für Ihre persönliche Vorgehensweise und eine rechtliche Unterstützung bei den dafür erforderlichen Maßnahmen.
Nach Annahme einer Erbschaft
Erledigen Sie die Nachlassabwicklung als Alleinerbe oder in einer Erbengemeinschaft zügig und effizient. Vermeiden Sie unnötige Risiken.
Erhalten Sie als Erbe Unterstützung bei den Verwaltungsaufgaben Ihrer Erbschaft von der Aufnahme eines Nachlassinvestars bis zur Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken aus dem Nachlass.
Sichern Sie sich als Testamentsvollstrecker durch eine begleitende anwaltliche Beratung ab, wenn Sie Ihrer testamentarisch angeordneten Aufgabe nachkommen.
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Im Erbfall geht Eigentum des Erblassers auf Sie als Erbe über. Mit übertragen werden Pflichten und Aufgaben der Nachlassabwicklung.
Eine erste Hauptaufgabe ist, den Nachlassbestand zu sichern.
Dann müssen Verbindlichkeiten beglichen werden. Dies betrifft zum Beispiel vom Erblasser herrührende Schulden sowie Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche auf Grundlage eines Testaments.
In einer Erbengemeinschaft erfordert die Nachlassabwicklung gemeinschaftliche Entscheidungen, bis letztlich eine Erbauseinandersetzung zur Beendigung der Gemeinschaft erfolgen kann.
Besonders bei komplexem Nachlassvermögen hat es sich bewährt, frühzeitig ein Nachlassinventar zu erstellen, um mit dessen Hilfe die Nachlassabwicklung strukturiert und effizient vorzunehmen.
Die NACHLASSKANZLEI LANG bietet Ihnen für jeden Einzelfall eine rechtliche Beratung, mit der Sie Ihre Aufgaben korrekt erledigen. Dies gilt auch, wenn Sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt sind.
Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei für Sie organisatorisch und zeitlich aufwendige Tätigkeiten, wie zum Beispiel den Transfer von Gesellschafts- oder Fondsanteilen von dem Erblasser auf einen oder mehrere Erben mit den dazu von den Gesellschaften geforderten Formularen und Erklärungen.
Oder Sie delegieren die gesamte Nachlassabwicklung an die NACHLASSKANZLEI LANG. Sie erhalten dann nur noch Entscheidungsvorlagen und die Administration wird für Sie erledigt.
Und falls sich im Verlauf der Nachlassabwicklung herausstellen sollte, dass Ihnen der Nachlass zu unübersichtlich ist oder möglicherweise Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, erhalten Sie eine Unterstützung bei der Beantragung einer Nachlassinsolvenz oder einer Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB zum Schutz Ihres Privatvermögens.
Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer
Erhalten Sie aus der Erbschaft, was Ihnen zusteht.
Als Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter haben Sie gegen den oder die Erben einen Anspruch, zu erhalten, was Ihnen zusteht.
Setzen Sie Ihr Recht erfolgreich um.
Mehr erfahren
Als Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter erhalten Sie eine Leistung oder einen Gegenstand aus dem Nachlass. Der oder die Erben sind zur Erfüllung verpflichtet.
Es liegt an Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen und durchzusetzen.
In der Regel wird dazu zuerst eine einvernehmliche Einigung angestrebt. Oft ist dies erfolgreich. Aber auch eine gerichtliche Vorgehensweise ist nicht unüblich.
Von der NACHLASSKANZLEI LANG erhalten Sie eine rechtliche Beratung, die Sie sicher durch den gesamten Prozess führt, Ihr Recht als Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter zu erreichen.
Über mich
Rechtsanwalt Steffen Lang
Laufbahn
- Zulassung zum Rechtsanwalt (2004)
- Fachanwaltslehrgang für Erbrecht der Deutsche Anwalt Akademie (2017)
- Mitglied im Deutscher Anwaltverein e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
- 15 Stunden Fortbildung im Erbrecht und angrenzenden Rechtsgebieten pro Jahr
Die Regelung der eigenen Nachfolge ist nicht leicht. Mit ihr einher geht oft der Wunsch, langfristig zu erhalten, was geschaffen wurde, gerecht zu verteilen, was da ist und Vermögenswerte geeignet zuzuweisen. Ich habe oft erlebt, wie emotional dieser Entscheidungsprozess werden kann - und wie emotional die Regelung nachher im Erbfall wahrgenommen wird. Dazu kommt, dass die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen für eine Erbregelung kompliziert und weitreichend sind. Eine gelungene Nachfolgeregelung erfordert deshalb eine fundierte Vorbereitung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und später unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Ist es zu einem Erbfall gekommen, zeigt sich, was die Nachfolgeplanung der Familie bringt. Für den Erblasser besteht hier keine Möglichkeit mehr, Sachverhalte zu klären oder neu zu regeln. Für Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter ergeben sich aber oftmals Fragen, denn Sie finden sich in einer Situation wieder, die für Sie neu ist. Hier hilft es, wenn Sie frühzeitig Ihre Rechte und Pflichten kennen und wissen, wie Sie sicherstellen, dass Sie bekommen, was Ihnen aus der Erbschaft zusteht.
Über meine gesamte berufliche Laufbahn hinweg habe ich mich mit der Gestaltung und Verwaltung von Vermögen in einem generationsübergreifenden Kontext beschäftigt. Aus der Praxis kenne ich die Herausforderungen, die mit einer Erbregelung einhergehen und die Chancen und Risiken, die für eine Familie damit verbunden sind.
Ich habe die NACHLASSKANZLEI LANG gegründet, um Ihnen mit einem klaren Fokus für Ihre Situation rund um die Erbschaft mit Beratung und praktischen Lösungen zur Seite zu stehen. Die Kanzlei ermöglicht mir, dafür die Zeit zu nehmen, alle Ihre Fragen zu diesem Thema in Ruhe zu klären, und Sie und Ihre Familie soweit kennen zu lernen, dass ich verstehen kann, was Ihnen in Ihrer Nachfolgegestaltung wichtig ist. Denn dies ist die Grundlage, um eine Regelung zu finden, die nicht nur rechtlich für Sie geeignet ist, sondern auch in der Praxis gut für Sie funktioniert.
Verschaffen Sie sich gern einen persönlichen Eindruck in einem ersten Beratungsgespräch.
Ich freue mich auf Sie!
Nehmen Sie Kontakt auf!
Beratungstermine vor Ort in
HAMBURG - HARBURG - SEEVETAL
Erfahren Sie, wie Ihnen die NACHLASSKANZLEI LANG hilft, alles rund um die Erbschaft zu regeln